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Krankenkassen


11.09.2009 16:19 Uhr, geschrieben von Norbert Schmoll

Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält Leistungen die zu 95 % vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Die Krankenkasse bezahlt das, was an ärztlicher Behandlung notwendig und erforderlich ist. Die Krankenkassen haben einen Gestaltungsspielraum und können weitere Leistungen in ihren Programmen aufnehmen.
Seit dem 01.07.2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten Beiträge in den Gesundheitsfond ein. Reichen diese Beiträge aus, so können die Krankenkassen Beiträge an die gesetzlich Versicherten zurückzahlen. Reichen diese Beiträge nicht aus, so können Beiträge der Versicherten erhöht werden. Für diesen Fall besteht aber ein Sonderkündigungsrecht.
Krankenversicherungen können heute schnell und unkompliziert im Internet verglichen werden. Der Kunde hat so die Möglichkeit sich auf den Internetpräsenzen der jeweiligen Anbieter über deren Angebote zu informieren und diese Zeitnah und in Ruhe mit anderen Angeboten zu vergleichen. Ebenfalls gibt das Internet verschiedene Möglichkeiten her, Versicherungvergleiche direkt und zeitnah durchzuführen. Es gibt verschiedene Informationsportale, die bereits für ihre Kunden verglichen und die Ergebnisse in entsprechender Reihenfolge für Sie bereit gestellt haben.

Als Selbstständiger, Freiberufler oder Arbeitnehmer über der so genannten Beitragsbemessungsgrenze können Sie in die private Krankenversicherung wechseln.




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